PRP / Vampirlifting
Personalized Therapy
Vampir-Lifting (PRP: Platelet Rich Plasma)
Eine der neuesten Innovationen der ästhetischen Medizin ist die Hautverjüngungstherapie PRP (auch Vampir-Lifting genannt). Hierbei werden körpereigene Wirkstoffe, sogenannte Wachstumsfaktoren, in die Haut gebracht. Diese Methode eignet sich zur Straffung der Haut (vor allem Gesicht, Hals, Dekolleté und Hände), Behandlung von oberflächlichen Falten, Augenringen, Haarausfall, Wunden oder Narben. Die Behandlung und somit das Resultat ist absolut natürlich, da keinerlei Fremdstoffe zugeführt werden. Die Haut wirkt straffer, frischer und verjüngt. Um den Maximaleffekt zu erhalten, sind 3 Therapien im Abstand von 2-4 Wochen, danach jährliche Auffrischtherapien empfohlen.
PRP-Verfahren: Abnahme einer geringen Menge Eigenblut. Plasma-Extraktion durch Zentrifugation. Plasma-Injektion in die relevante Gesicht-, Körper-, oder Kopfhautregion.
Behandlungsdauer 20-30 Minuten | Nachbehandlung keine | Anästhesie Betäubungscreme | Arbeitsfähigkeit sofort |
Gesellschaftsfähigkeit nach 1-2 Tagen | Sport am Folgetag | Sauna/Schwimmen am Folgetag | Gesamt-Preisliste |
Video PRP Vampir-Lifting
Kosten: Eigenblut-Plasma PRP/Vampir-Lifting
Die 4 einzelnen Regionen: gesamtes Gesicht, Hals, Décolleté oder Hände (Es werden 3 Behandlungen empfohlen)
Einzelbehandlung für 1 Region 0h20 | CHF 350
Einzelbehandlung für 2 Regionen 0h30 | CHF 500
Einzelbehandlung für 3 Regionen 0h30 | CHF 650
Einzelbehandlung für 4 Regionen 0h30 | CHF 800
Haarausfall-Behandlung mit PRP
Es werden 3 Behandlungen im Abstand von 4 Wochen empfohlen. Danach eine Auffrischungs-Behandlung alle 6 Monate.
Einzelbehandlung PRP Kopfhaut 0h20 | CHF 350
Vampir-Lifting im 3er-Abo mit 10% Rabatt
Alle oben genannten PRP-Behandlungen sind auch im 3er-Abo erhältlich. Profitieren Sie dabei von 10% Rabatt gegenüber drei einzeln gebuchten Behandlungen.
Lassen Sie sich unverbindlich von unserem Ärzteteam beraten. Das Beratungsgespräch kostet 100 CHF. Dieser Betrag wird bei Durchführung einer ästhetischen Therapie angerechnet. Ästhetische Leistungen müssen direkt nach der Durchführung beglichen werden.