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Besenreiser mit Sklerotherapie veröden in Zürich

Als wirksamste Methode der Behandlung von Besenreisern hat sich die Sklerotherapie bewährt
Sie schimmern rot-bläulich durch die Haut hindurch und schränken die Ästhetik z. B. der Beine ein: Die Rede ist von Besenreisern. Dabei handelt es sich um eine milde Form von Krampfadern. Besenreiser entstehen, wenn das Blut in den Venen versackt und sich Ausbuchtungen bilden. Die Blutgefässe schimmern dann als Verästelungen durch die Haut hindurch. In der Regel sind sie ungefährlich und führen zu keinerlei Beschwerden. Doch viele Personen empfinden die Äderchen und Flecken als störend.

Besenreiser veroeden dermanence zuerich 01

Während einer Sklerotherapie wird die betroffene, geschädigte Vene mit einer feinen Nadel punktiert. In die Vene wird im Anschluss das Medikament (Aethoxysklerol) gespritzt. Dieses sorgt dafür, dass bei unmittelbarem Kontakt mit der Injektion die Innenschicht der kleinen Vene gezielt beschädigt wird. Infolgedessen kommt es zu einer Entzündungsreaktion der betroffenen Vene. Der Körper baut diese dann durch Reparaturvorgänge ab. Dieser Prozess dauert einige Wochen.

Nach der Behandlung dürfen die behandelten Zonen während 4-6 Wochen nicht der Sonne ausgesetzt werden. Aus diesem Grund führen wir die Sklerotherapie bevorzugt in den Wintermonaten durch. Oft sind mehrere Behandlungen notwendig, bis das gewünschte Resultat erreicht wird. Da es sich hier im Gegensatz zu den Behandlungen tieferen Krampfadern um eine rein ästhetische Behandlung handelt, wird diese nicht von der Krankenkasse übernommen. Sind Beschwerden wie geschwollene, schwere oder schmerzhafte Beine vorhanden ist eine vorgängige Abklärung bei einem Angiologen notwendig.

Für weitere Fragen zur Sklerotheraipe stehen Ihnen unsere Fachärzte gerne zur Verfügung. Wir raten zu einem persönlichen Beratungsgespräch, in dem Sie umfangreich und kompetent beraten und Ihre Fragen beantwortet werden können. Rufen Sie uns an unter 044 482 09 09 oder nutzen Sie das Kontaktformular für Ihre Anfragen.

Jahreszeit

Winter

Behandlungs-Dauer

15–30 Minuten

Nachbehandlung

Kompressionsstrümpfe

Anästhesie

keine

Arbeitsfähig

sofort

Gesellschaftsfähig

sofort

Sport

nach 3 Tagen

Sauna/Schwimmen

nach 2 Wochen

Preise

Testareal
CHF 100
15 Minuten Behandlungsdauer / 15 Minutes treatment time
CHF 200
30 Minuten Behandlungsdauer / 30 Minutes treatment time
CHF 400

Ärztliches Erstberatungsgespräch

Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Ästhetik-Behandlungen für Ihre individuellen Bedürfnisse am besten geeignet sind, empfehlen wir Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einer unserer Hautärzte. Das Beratungsgespräch kostet CHF 100 und dauert ca. 20 Minuten. Dieser Betrag wird Ihnen bei der Durchführung einer ästhetischen Therapie angerechnet. Die Beratungskosten und ästhetischen Leistungen müssen direkt nach der Durchführung vor Ort beglichen werden. Um Ihre Gesichtshaut bestmöglich beurteilen zu können, erscheinen Sie bitte ungeschminkt zum ärztlichen Ästhetik-Beratungsgespräch.

Unsere Beratungsgespräche

Rechnung & Ratenzahlung

Für die sogenannten Selbstzahlerleistungen, welche nicht unter den TARMED fallen und somit nicht von der Krankenkasse übernommen werden, gelten folgende Zahlungskondition: 30 Tage Gesamtbetrag, oder die Möglichkeit, Teilzahlungen in frei zu wählender Höhe mit attraktivem Zins zu leisten (Mindestzahlung 5% des offenen Betrags pro Monat). Bei ungenügender Bonität kann keine Rechnung erstellt werden und der Betrag ist sofort nach der Behandlung vor Ort fällig. Bei Bedarf kann vorgängig die Bonität geklärt werden.

Termin-Annullation

Bereits vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden. Bitte informieren Sie uns per Telefon, Email, Whatsapp oder einer Sprachnachricht auf den Anrufbeantworter. Für die Stornierung eines online gebuchten Termins, verwenden Sie den Annullations-Button in der Bestätigungsemail. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor dem Termin storniert oder gar nicht abgesagt (No-Show), ist der/die Patient/-in entschädigungspflichtig. Kann eine Behandlung aufgrund einer Patienten-Verspätung nicht mehr durchgeführt werden, gilt ebenfalls die Entschädigungspflicht.

Alle Angaben finden Sie hier in unseren AGB.