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Brustvergrösserung in Zürich

Die Brustvergrösserung, auch bekannt als Mamma-Augmentationsplastik, ist ein chirurgischer Eingriff, bei dem die Grösse und Form der Brust durch die Platzierung von Implantaten verändert werden. Viele Frauen entscheiden sich für diese Operation, weil sie schon immer unter ihrer zu kleinen oder asymmetrischen Brust leiden. Andere Frauen wiederum, möchten den Volumenverlust der Brust nach Gewichtsabnahme oder Schwangerschaft wiederherstellen.

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Die Brustvergrösserung wird in Vollnarkose durchgeführt. Es wird ein kleiner Schnitt in der Brustumschlagfalte durchgeführt und darüber die Implantate eingebracht. Je nach vorhandenem Brustvolumen, gewünschtem Zielvolumen und Hautqualität, werden die Implantate entweder hinter der Brustdrüse oder hinter dem Brustmuskel plaziert. Die Operation dauert in der Regel 60-90 Minuten, abhängig von der individuellen Ausgangslage.

Bei der Brustvergrösserung gibt es verschiedene Optionen bezüglich Grösse und Form der verwendeten Silikonimplantate. Ihre Operateurin wird Ihnen hierbei beratend zur Seite stehen und eine, ihren Vorstellungen und ihrer Anatomie entsprechende, Empfehlung aussprechen.

Wie bei jedem chirurgischen Eingriff gibt es auch bei der Brustvergrösserung einige Risiken und mögliche Komplikationen. Dazu können unter anderem vorübergehende Schwellungen, Blutergüsse, Infektionen, unregelmässige Narbenbildung und Asymmetrie gehören. Es ist wichtig, dass Sie sich vor einem Eingriff gründlich und individuell durch die Operateurin beraten lassen und alle Ihre Fragen klären.

Nach der Operation sollten Sie sich einige Tage schonen und sich an die Anweisungen Ihrer Operateurin halten, um den Heilungsprozess zu unterstützen und ein optimales Ergebnis zu erzielen.

Freuen Sie sich auf Ihr neues Ich und vereinbaren Sie jetzt Ihren Beratungs-Termin.

Jahreszeit

ganzjährig

Behandlungs-Dauer

ca. 1-1.5 Stunden

Nachbehandlung

Schonung, Sport-BH für 6 Wochen, keine Fadenentfernung notwendig

Anästhesie

Allgemeinanästhesie

Arbeitsfähig

bei leichter Tätigkeit nach ca. 3-5 Tagen

Gesellschaftsfähig

nach ca. 3 Tagen

Sport

Verzicht für 6 Wochen

Sauna/Schwimmen

Verzicht für 6 Wochen

Setting

ambulant möglich

Preise

(Erstberatung im Gegenwert von CHF 150 wird bei der Durchführung eines Eingriffs angerechnet.)

Brustvergrösserung / Breast augmentation
from CHF 9’900

Ärztliches Erstberatungsgespräch

Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Ästhetik-Behandlungen für Ihre individuellen Bedürfnisse am besten geeignet sind, empfehlen wir Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einer unserer Hautärzte. Das Beratungsgespräch kostet CHF 100 und dauert ca. 20 Minuten. Dieser Betrag wird Ihnen bei der Durchführung einer ästhetischen Therapie angerechnet. Die Beratungskosten und ästhetischen Leistungen müssen direkt nach der Durchführung vor Ort beglichen werden. Um Ihre Gesichtshaut bestmöglich beurteilen zu können, erscheinen Sie bitte ungeschminkt zum ärztlichen Ästhetik-Beratungsgespräch.

Unsere Beratungsgespräche

Rechnung & Ratenzahlung

Für die sogenannten Selbstzahlerleistungen, welche nicht unter den TARMED fallen und somit nicht von der Krankenkasse übernommen werden, gelten folgende Zahlungskondition: 30 Tage Gesamtbetrag, oder die Möglichkeit, Teilzahlungen in frei zu wählender Höhe mit attraktivem Zins zu leisten (Mindestzahlung 5% des offenen Betrags pro Monat). Bei ungenügender Bonität kann keine Rechnung erstellt werden und der Betrag ist sofort nach der Behandlung vor Ort fällig. Bei Bedarf kann vorgängig die Bonität geklärt werden.

Termin-Annullation

Bereits vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden. Bitte informieren Sie uns per Telefon, Email, Whatsapp oder einer Sprachnachricht auf den Anrufbeantworter. Für die Stornierung eines online gebuchten Termins, verwenden Sie den Annullations-Button in der Bestätigungsemail. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor dem Termin storniert oder gar nicht abgesagt (No-Show), ist der/die Patient/-in entschädigungspflichtig. Kann eine Behandlung aufgrund einer Patienten-Verspätung nicht mehr durchgeführt werden, gilt ebenfalls die Entschädigungspflicht.

Alle Angaben finden Sie hier in unseren AGB.