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Polynukleotid-Behandlung Polyphil in Zürich

PolyPhil® – Bio-Regereration der Haut mit Polynukleotiden
Entdecken Sie mit PolyPhil® von Croma eine sanfte, volumenerhaltende Biorevitalisierung für glattere, strahlende Haut. Die innovative Behandlung mit Polynukleotiden aktiviert die Zellregeneration und verbessert sichtbar Elastizität und Hautbild.

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PolyPhil® – Bio-Regeneration der Haut mit Polynukleotiden

Zellregeneration trifft Hautverjüngung – auf natürliche Weise

PolyPhil® von Croma ist eine innovative biorevitalisierende Injektionsbehandlung auf Basis von Polynukleotiden – hochreinen DNA-Bausteinen, die gezielt die Zellregeneration, Hydratation und Hautelastizität verbessern. Die Behandlung aktiviert natürliche Reparaturmechanismen der Haut und unterstützt den Aufbau eines gesunden, jugendlich-frischen Hautbilds.

Wirkweise von PolyPhil®

Polynukleotide wirken als freie Radikalfänger, fördern die Mikrozirkulation, verbessern die Wasserbindung in der Dermis und regen Fibroblasten zur Kollagen- und Elastinproduktion an. Das Ergebnis: eine sichtbar glattere, straffere und strahlendere Haut – ganz ohne Volumeneffekt.

Ideal bei

  • Feinen Linien und schlaffer Haut
  • Mangel an Spannkraft und Elastizität
  • Sonnengeschädigter oder fahler Haut
  • Hautregeneration nach ästhetischen Eingriffen oder Laserbehandlungen

Behandlungszonen

  • Gesicht (besonders Perioralregion und Augenpartie)
  • Hals und Dekolleté
  • Hände
  • Akne- oder OP-Narben (off-label)

Vorteile von PolyPhil®

✔ Natürlich regenerierende Wirkung ohne künstliches Volumen

✔ Hohe Verträglichkeit durch körperähnliche Wirkstoffe

✔ Kurze Ausfallzeit

✔ Sichtbare Hautverbesserung nach wenigen Sitzungen

Behandlungsablauf

Je nach Hautzustand werden 3–4 Behandlungen im Abstand von 2–3 Wochen empfohlen. Die Hautregeneration setzt schrittweise ein, das finale Ergebnis ist nach etwa 6–8 Wochen sichtbar und kann durch Auffrischungen langfristig erhalten werden.

PolyPhil® – Für Haut, die sich selbst erneuert.

Jetzt Beratung vereinbaren und individuelle Behandlung planen.

Jahreszeit

ganzjährig

Behandlungs-Dauer

20 Minuten

Nachbehandlung

keine

Anästhesie

ggf. Betäubungsalbe

Arbeitsfähig

sofort

Gesellschaftsfähig

nach 1 Tag

Sport

am Folgetag

Sauna/Schwimmen

am Folgetag

Preise

3er-Abo inkl. 10% Preisvorteil
1 Region = CHF 500. Jede weitere Region CHF 300
CHF 500
CHF 1'350 (anstatt CHF 1'500)

Ärztliches Erstberatungsgespräch

Falls Sie sich nicht sicher sind, welche Ästhetik-Behandlungen für Ihre individuellen Bedürfnisse am besten geeignet sind, empfehlen wir Ihnen ein unverbindliches Beratungsgespräch mit einer unserer Hautärzte. Das Beratungsgespräch kostet CHF 100 und dauert ca. 20 Minuten. Dieser Betrag wird Ihnen bei der Durchführung einer ästhetischen Therapie angerechnet. Die Beratungskosten und ästhetischen Leistungen müssen direkt nach der Durchführung vor Ort beglichen werden. Um Ihre Gesichtshaut bestmöglich beurteilen zu können, erscheinen Sie bitte ungeschminkt zum ärztlichen Ästhetik-Beratungsgespräch.

Unsere Beratungsgespräche

Rechnung & Ratenzahlung

Für die sogenannten Selbstzahlerleistungen, welche nicht unter den TARMED fallen und somit nicht von der Krankenkasse übernommen werden, gelten folgende Zahlungskondition: 30 Tage Gesamtbetrag, oder die Möglichkeit, Teilzahlungen in frei zu wählender Höhe mit attraktivem Zins zu leisten (Mindestzahlung 5% des offenen Betrags pro Monat). Bei ungenügender Bonität kann keine Rechnung erstellt werden und der Betrag ist sofort nach der Behandlung vor Ort fällig. Bei Bedarf kann vorgängig die Bonität geklärt werden.

Online Termin buchen

Bereits vereinbarte Termine können bis 24 Stunden vor dem Termin kostenlos storniert werden. Bitte informieren Sie uns per Telefon, Email, Whatsapp oder einer Sprachnachricht auf den Anrufbeantworter. Für die Stornierung eines online gebuchten Termins, verwenden Sie den Annullations-Button in der Bestätigungsemail. Wird ein Termin weniger als 24 Stunden vor dem Termin storniert oder gar nicht abgesagt (No-Show), ist der/die Patient/-in entschädigungspflichtig. Kann eine Behandlung aufgrund einer Patienten-Verspätung nicht mehr durchgeführt werden, gilt ebenfalls die Entschädigungspflicht.